Industrie & Gewerbe

Damit der Betrieb
weiterläuft.

Schaltanlagen, Maschinenanschlüsse, Lichttechnik und wiederkehrende Prüfungen – geplant um Ihre Betriebszeiten herum.

Leistungen

Was wir für Betriebe tun

Schaltanlagen

Bau, Erweiterung und Umbau von Verteilungen und Schaltschränken – normgerecht und dokumentiert.

Maschinenanschlüsse

Kraftstrom, Zuleitungen und Absicherung – auf Wunsch abgestimmt mit dem Maschinenhersteller.

Hallenbeleuchtung

LED-Umrüstung mit spürbar weniger Verbrauch – und Licht, bei dem man tatsächlich arbeiten kann.

Baustromverteiler

Stellen, anschließen, prüfen – die sichere Stromversorgung Ihrer Baustelle.

Zutritt & Sicherheit

Zutrittskontrollen, Kameratechnik und Poller für Ihr Betriebsgelände. Mehr dazu

Wiederkehrende Prüfungen

DGUV V3 und DIN VDE 0105-100 – mit Protokoll und Fristenüberwachung.

Betreiberpflicht

Prüfen ist keine Kür

Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicher sind. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100. Die Prüffristen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – für ortsfeste Anlagen sind vier Jahre ein gängiger Richtwert, bei erhöhter Beanspruchung deutlich weniger.

Genauso wichtig wie die Prüfung ist ihre Dokumentation. Fehlt der Nachweis, kann das im Schadensfall gegenüber Versicherung und Behörden zum Problem werden.

Wir übernehmen die Fristenüberwachung: Sie bekommen rechtzeitig Bescheid, wir prüfen, Sie erhalten das Protokoll. Damit bleibt der Nachweis lückenlos.

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Richtwert ortsfeste Anlagen (DGUV V3)
0 %
Prüfungen mit Protokoll dokumentiert
Nach Absprache auch außerhalb der Betriebszeiten
Damit Prüfung und Umbau Ihren Ablauf nicht aufhalten.

Anlage, Umbau oder Prüfung?

Sagen Sie uns kurz, um welche Anlage es geht – wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie oft muss unsere Elektroanlage geprüft werden?

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind wiederkehrend zu prüfen – die Grundlage bilden DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; für ortsfeste Anlagen sind vier Jahre ein üblicher Richtwert, in Betriebsstätten mit erhöhter Gefährdung deutlich kürzer. Wir legen die Fristen gemeinsam mit Ihnen fest.

Was passiert, wenn wir nicht prüfen lassen?

Als Betreiber sind Sie für den sicheren Zustand Ihrer Anlage verantwortlich. Fehlt der Nachweis wiederkehrender Prüfungen, kann das im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung und zu haftungsrechtlichen Folgen führen. Die Dokumentation ist deshalb genauso wichtig wie die Prüfung selbst.

Arbeiten Sie auch außerhalb der Betriebszeiten?

Ja. Gerade Prüfungen und Umbauten an laufenden Anlagen legen wir nach Absprache auf Randzeiten oder Wochenenden, damit Ihr Betrieb nicht stillsteht.

Übernehmen Sie auch die Wartung?

Ja. Auf Wunsch vereinbaren wir feste Intervalle, erinnern Sie an fällige Prüfungen und führen sie samt Protokoll durch. So bleibt der Nachweis lückenlos, ohne dass Sie daran denken müssen.

Können Sie Maschinen anschließen?

Ja, vom Anschluss einzelner Maschinen über Schaltanlagen bis zur Erweiterung Ihrer Unterverteilungen. Bei Sonderanlagen stimmen wir uns mit dem Maschinenhersteller ab.